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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Sanitär-,
Heizung, -und Klima-
sowie sonstige
haustechnische
Anlagen
I. Zahlung
Die Rechnung ist
sofort nach Erhalt
ohne Abzug zahlbar.
II.
Gewährleistung und
Haftung
1) Die
Gewährleistung des
Auftragnehmers
erstreckt sich für
Reparatur-,
Instandsetzungs
und Wartungsarbeiten
auf 1 Jahr.
Für Lieferungen mit
geringem
Montageanteil auf 6
Monate.
2) Die
Gewährleistungspflicht
beginnt mit dem Tage
der Abnahme der
Leistung
des Auftragnehmers.
3) Offensichtliche
Mängel der Leistung
des Auftragnehmers
muß der Auftraggeber
unverzüglich,
spätestens 12
Werktage nach
Erkennbarkeit dem
Auftragnehmer
schriftlich
anzeigen, ansonsten
ist dieser von der
Gewährleistung
befreit.
4) Von der
Gewährleistung sind
Schäden
ausgeschlossen, die
durch falsche
Bedienung,
gewaltsame
Zerstörung oder
durch unvermeidbare
chemische oder
elektronische
Einflüsse, sowie
durch normale
Abnutzung (z. B. von
Dichtungen)
entstanden sind.
Die Beweislast
trifft insoweit den
Auftraggeber.
5) Bei
Inanspruchnahme
unseres
Kundendienstes wegen
Mängeln die von uns
nicht
behoben werden
können und bei
Zurückziehung des
Auftrages ist der
Auftraggeber
verpflichtet, unsere
bis dahin
entstandenen Kosten
zu erstatten.
6) Sind Schneid-,
Schweiß-, Auftau-
und / oder
Lötarbeiten und
dergleichen
vorgesehenen,
so ist der
Auftraggeber
verpflichtet, den
Auftragnehmer vor
Beginn dieser
Arbeiten
auf etwaige mit den
Arbeiten verbundenen
Gefahren
(Feuergefährlichkeit
in Räumen,
Lagerung wertvoller
Güter in
angrenzenden Räumen,
feuergefährdete Bau-
und
sonstige
Materialien, Gefahr
für Leib und Leben
von Personen, etc.)
hinzuweisen.
7)
Eigentumsvorbehalt.
Wir behalten uns das
Eigentum an der
gelieferten Ware bis
zur
völligen Tilgung
unserer Forderungen
aus dem vorliegenden
Vertrag vor. Soweit
ein
Besteller die
gelieferte Ware
weiter veräußert,
tritt er hiermit die
aus der Weiterver
äußerung oder
sonstigen
Forderungen in Höhe
des Lieferpreises
der Ware zuzüglich
20% Aufschlag an uns
zur Sicherung ab. «,
8) Abweichende
Vereinbarungen.
Sämtliche von
unseren Bedingungen
abweichende
Vereinbarungen
bedürfen zur
Gültigkeit einer
schriftlichen
Bestätigung. Dies
bezieht
sich auf mündliche
Vereinbarungen.
9) Rücktritt vom
Vertrag. Bei
Rücktritt vom
Vertrag können wir
auf eine
Abstandssumme von
20% aus dem
Rechnungswert
bestehen.
10) Bei Umtausch
werden 10% des
Warenwertes als
Umtauschkosten
berechnet.
III.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist,
soweit der
Auftraggeber
Kaufmann ist, der
Sitz der
gewerblichen
Niederlassungen des
Auftragnehmers.
IV.
Grundlage
Grundlage der
Kostenvoranschläge,
Rechnungen und
Leistungen ist für
Auftragnehmer und
Auftraggeber die
VOB.
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